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SymposionFachtagung 2007

 

Da die Veröffentlichung des Gesamttextes andernorts erfolgen soll, hier nur einige Ausschnitte aus dem Vortrag:

 

Dr. Philipp Müller
Privatdozent
Freiburg i. Br.

 

Zeuge sein.
Persönliche Glaubenserfahrung und pastorales Engagement im kirchlichen Kontext

 

Im Rahmen einer evangelisierenden Gemeindepastoral spielen die Glaubenskurse eine entscheidende Rolle. Diese Kurse richten sich an unterschiedliche Adressaten: an Kirchenferne oder an engagierte Christen, die ihren Glauben neu kennenlernen oder vertiefen wollen. Sie finden wöchentlich, in aller Regel abends, statt und dauern zwischen sechs und zwölf Wochen. Ein Abend besteht aus einem Impulsvortrag und einem Gespräch in der Kleingruppe. Zusätzlich gibt es kurze Tagesimpulse für zu Hause. Für den Impulsvortrag ist nun Folgendes charakteristisch: Thematisch geht es um das, was das Mensch- und Christsein im Kern ausmacht, sozusagen um die „essentials". Entscheidend ist, dass darüber nicht auf einer abstrakt-theologischen Ebene referiert wird, sondern dass die persönliche Glaubenserfahrung des Vortragenden anklingt. So hilfreich es ist, die Abende methodisch-didaktisch geschickt aufzubereiten - das persönliche Glaubenszeugnis des Vortragenden, das im Licht der Glaubenserfahrung Jesu und anderer biblischer Personen erzählt wird, ist der entscheidende Grundakkord, der bei den Zuhörerinnen und Zuhörern etwas zum Schwingen bringen soll. Das Glaubenszeugnis gibt den Zuhörenden einen Einblick, wie Gott im Leben eines Menschen wirkt und hilft ihnen, das Wirken Gottes in ihrem Leben zu entdecken. Es macht sie hellhörig und offen. Sie beginnen, mit dem Wirken des lebendigen Gottes in ihrem Leben zu rechnen und auf ihn zu warten. Ein Glaubenskurs ohne diesen Zeugnischarakter ist nicht denkbar.
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Wenn nun der Zeugenbegriff aus der Rechtsprechung von theologischer Seite adaptiert wurde, heißt das dann, dass der rechtliche und der theologische Zeugenbegriff miteinander identisch sind? In mancherlei Hinsicht ja. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Jemand ist Zeuge eines Autounfalls geworden und soll nun vor Gericht aussagen. Niemand kann ihn in seiner Zeugenfunktion ersetzen, auch kein Sachverständiger, der zwar mehr Fachkompetenz mitbringt und auf seine Weise wichtige Hilfestellung leisten kann, der aber nicht dabei war und darum nicht genau sagen kann, wie die Dinge sich abgespielt haben. Hier gibt es eine Parallele zwischen dem Zeugen vor Gericht und dem Glaubenszeugen: Auch der theologische Sachverständige kann zwar wichtige Hilfestellung leisten, aber er ersetzt nicht den Glaubenszeugen. Der Glaubenszeuge ist unvertretbar (wobei natürlich auch der Fachtheologe ein Glaubenszeuge sein sollte).
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In einem gewichtigen Punkt unterscheiden sie sich aber: Der Zeuge vor Gericht kann und soll seine Beobachtungen ohne große innere Anteilnahme schildern. Für die Urteilsfindung ist diese Objektivität sogar wichtig. Denn wenn der Unfallzeuge einem der Beteiligten nahe stünde, wäre er Partei und seine Aussage hätte einen geringen, vielleicht sogar überhaupt keine Beweiskraft. Beim Glaubenszeugen ist das anders: Was sich ihm erschlossen hat, gibt seinem Leben Sinn. Es lässt ihn nicht kalt, sondern geht ihn zutiefst an. Er steht mit seiner Person für sein Zeugnis ein, was seinem Zeugnis besondere Glaubwürdigkeit gibt. Das mit „Martyria" verwandte Wort „Martyrium" deutet an, wohin das Glaubenszeugnis in letzter Konsequenz führen kann.
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Die Fruchtbarkeit jedweder Verkündigung hängt wesentlich davon ab, dass ein Mensch das vermittelt, was ihn innerlich bewegt, dass seine persönliche Glaubensbeziehung präsent ist.
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Die große Heilsgeschichte Gottes mit seinem Volk wie auch die kleine Heilsgeschichte vom Wirken Gottes im Leben eines Einzelnen oder einer überschaubaren Gruppe und Gemeinde werden vor allem narrativ vergegenwärtigt. Im Erinnern und Erzählen wird die Zeugenschaft konkret und zeigt der Glaube die ihm eigene Evidenz. Durch das Erzählen werden die Hörer in Geschichten verstrickt und existentiell einbezogen. Sie werden jenseits eines Moralisierens oder eines bedrängenden, aufdringlichen Appells dazu veranlasst, selbst Stellung zu beziehen. Christentum und Judentum sind, wie Johann Baptist Metz es sagt, nicht primär „eine Interpretations- und Argumentationsgemeinschaft, sondern eine Erinnerungs- und Erzählgemeinschaft", und zwar auf individueller wie auf kollektiver Ebene.

 

Literaturhinweis:
Müller, Philipp: Predigt ist Zeugnis. Eine Grundlegung der Homiletik (erscheint 2007 im Herder-Verlag, Freiburg i. Br.)

 

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